Jugendordnung


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                                           Jugendordnung
                                                      der
                                      Kreistrachtenjugend
 

§1 Name und Begriff

§2  Ziele und Aufgaben

§3 Mitgliedschaft

§4 Organe der KTJ

§5 Mitgliederversammlung

§6 Kasse
 

§1 Name und Begriff

Die Vereinsjugendgruppen der Heimat- und Trachtenvereine des Landkreis Ravensburg bilden die Kreistrachtenjugend, und wird nachfolgend kurz "KTJ" genannt.
Sie ist parteipolitisch unabhängig und konfessionell neutral.

§2  Ziele und Aufgaben

1. Sie fordert das gegenseitige Verständnis und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit innerhalb der
    Jugendgruppen der KTJ und anderer Jugendgruppen im In- und Ausland.
2. Die KTJ fordert das überlieferte Brauchtum, wie Volkstanz, Schuhplattler, singen und musizieren.
3. Sie hat sich zum Ziel gesetzt an der Förderung der Jugendarbeit im Demokratischen Sinne nach besten
    Kräften mitzuwirken und die heranwachsende Jugend zu demokratischem Denken und Handeln,
    zur Persönlichkeit und zur Gemeinschaft zu erziehen.

§3 Mitgliedschaft

Alle Jugendgruppen der Heimat- und Trachtenvereine des Landkreises Ravensburg sind Mitglied der KTJ.
In der KTJ sind Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 27 Jahren vertreten

§4 Organe der KTJ

Die Vorstandschaft der KTJ besteht aus

1. Vorsitzender
2. Vorsitzender
Schriftführere
Kassier

§5 Mitgliederversammlung

Eine Mitgliederversammlung findet nach Bedarf statt, jedoch mindestens ein mal im Jahr.
Die Vorstandschaft wird auf zwei Jahre gewählt.

§6 Kasse

Die KTJ führt eine eigenständige Kasse.


Kreistrachtenjugend Ravensburg